Die Regierung des Kantons Graubünden hat nach Annahme des Auftrags Pajic durch den Grossen Rat dem Gesundheitsamt den Auftrag gegeben, für die nächste Teilrevision des Gesundheitsgesetzes einen Artikel zu formulieren, der einen Zwang zur Zulassung von Assistiertem Suizid in den Räumen von Pflegeheimen und Hospizen verlangt, soweit sie durch öffentliche Mittel gefördert werden.
Dies schränkt die Freiheit von Gemeinden, Pflegeheimen und Hospizen, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Pflegenden ein, die nicht mit assistierten Suiziden in ihren Einrichtungen konfrontiert werden möchten.
Unser Arbeitskreis setzt sich dafür ein, dass die aktuelle Gesetzeslage nicht verändert wird und es weiterhin jedem Heim freisteht, über seine Grundhaltung und die Zulassung von Sterbehilfe in die Institution zu entscheiden.